
Ewald Klug-Schwarzl
Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision

Informationen
Erstgespräch
Die Beziehung zwischen Ihnen und mir ist einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Psychotherapie und Begleitung. Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Erkunden Ihrer Beweggründe und Motivation für eine psychotherapeutische Behandlung, seelsorgerische Begleitung oder therapeutischer Selbsterfahrung. Außerdem besprechen wir im Erstgespräch auch die Rahmenbedingungen und gegenseitigen Erwartungen. Für das Erstgespräch nehme ich mir ausreichend Zeit um alles Notwendige mit Ihnen besprechen zu können.
in Ausbildung unter Supervision
PsychotherapeutInnen müssen, bevor sie ihre Ausbildung mit der Eintragung im offiziellen Register niedergelassener PsychotherapeutInnen abschließen können, bereits verpflichtend mit KlientInnen psychotherapeutisch arbeiten.
Dazu haben die TherapeutInnen eine bescheinigte Befähigung und Berechtigung zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen.
Diese Behandlungen werden intensiv durch "Supervision" begleitet (d.h. durch erfahrene und formal akkreditierte PsychotherapeutInnen begutachtet).
Häufigkeit und Dauer
Je nach Ihrem persönlichen Bedarf und Ihren Anliegen vereinbaren wir die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen individuell.
Häufig findet Psychotherapie einmal pro Woche oder alle zwei Wochen statt, was im Laufe der Psychotherapie variieren kann.
Eine gewisse Regelmäßigkeit der Psychotherapiestunden und nicht allzu große Abstände zwischen den Sitzungen ergeben günstige Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess.
Verschwiegenheit
Ich unterliege als Psychotherapeut einer sehr strengen gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht für sämtliche Inhalte der Psychotherapie, welche auch Ehe,- und Lebenspartner, Eltern und Familienangehörige, sowie sämtliche Behörden und Institutionen miteinschließt. (Psychotherapiegesetz §15)
Gesetzliche Absageregelung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte diesen zum ehestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch 2 Tage (48 Stunden) davor abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, da es mir nicht mehr möglich ist den reservierten Termin anderweitig zu vergeben. Bei Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen oder Behinderungen gibt es eine individuelle Vereinbarung der Absageregelung, die am Anfang der Psychotherapie vereinbart wird.
Honorar
Honorar Psychotherapie
Erwachsene ab 18 Jahren
Erstgespräch/
Einzelsitzung 60 Min 90 €
Paartherapie 90 Min 150 €
Supervision 60 Min 90 €
Kinder und Jugendliche 12-18 Jahren
Erstgespräch Eltern und Elternberatung
90 Min 150 €
Einzelsitzung 60 Min 90 €
Honorar Hausbesuche Graz und Umgebung
PrivatklientInnen je Stunde 100 € zzgl. Fahrtpauschale nach Vereinbarung
Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen
Honorar nach Vereinbarung, abhängig von Stundenausmaß und Häufigkeit